X
  GO

Für Ihre Einschreibung benötigen Sie einen gültigen Lichtbildausweis, Sie können sich in jeder Zweigstelle und der Hauptbücherei einschreiben. Informationen über die anfallenden Kosten finden Sie im Abschnitt Gebühren. Eine Adressänderung geben Sie uns bitte durch Vorlage Ihrer Büchereikarte bekannt.

Fernanmeldung
Büchereikarte für Kinder
Büchereikarte für Institutionen
Büchereikarte für Asylwerber*innen und Geflüchtete aus der Ukraine
Verlängerung der Mitgliedschaft
Verlust der Büchereikarte
Büchereikarte schenken
 

Fernanmeldung

Sie können nicht in eine unserer Zweigstellen kommen? Kein Problem: Bitte schicken Sie die ausgefüllte Fernanmeldung (Formular für Personen ab 14 Jahren, Formular für Kinder bis 14 Jahre) und ein Foto oder Scan eines gültigen Lichtbildausweises an bib.auskunft@buechereien.wien.gv.at. Es werden die geltenden Mitgliedsgebühren fällig. 
Nach der Einschreibung erhalten Sie eine E-Mail mit den Zugangsdaten.
 

Büchereikarte für Kinder

Für Schüler*innen genügt ein gültiger Schüler*innenausweis. Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist ein Lichtbildausweis des Kindes, die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung sowie ein gültiger amtlicher Ausweis des/der Erziehungsberechtigten notwendig.

Vordrucke erhalten Sie in Ihrer Bücherei oder hier als Download.

Einverständniserklärungen in verschiedenen Sprachen:

Deutsch (PDF, 443 KB)
Arabisch (PDF, 450 KB)
Bosnisch/Kroatisch (PDF, 94 KB)
Englisch (PDF, 67 KB)
Französisch (PDF, 79 KB)
Russisch (PDF, 71 KB)
Serbisch (PDF, 93 KB)
Türkisch (PDF, 111 KB)
 

Büchereikarten für Institutionen

Für Institutionen wie Kindergärten, Schulen etc. können Institutionskarten gelöst werden. Institutionen sind von der Jahresgebühr und den Verspätungsgebühren befreit. Vorbestellgebühren werden eingehoben.

Dazu wird neben einem Lichtbildausweis der verantwortlichen Person eine schriftliche Einverständniserklärung der Institution verlangt. Vordrucke erhalten Sie in Ihrer Bücherei oder als Download. Die Institutionskarte gilt bis jeweils bis zum Ende des Schuljahrs (31.08.), mit einer neuerlichen Bestätigung der Institution kann die Gültigkeit verlängert werden. Die Karte darf nicht für private Zwecke genutzt werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Büchereien Wien.

Institutionseinschreibung
 

Büchereikarte für Asylwerber*innen und Flüchtende aus der Ukraine

Asylwerber*innen sind von der Jahresgebühr befreit.
Als Nachweis gelten: 

  • weiße Aufenthaltsberechtigungskarte
  • graue Karte für subsidiär Schutzberechtigte
  • Servicecard des FSW
  • Aufenthaltsberechtigungskarte
  • Karte über den Aufenthaltstitel (für aus der Ukraine Geflüchtete)

Spezielle Konditionen für diese Zielgruppe:

  • maximal 10 Medien zugleich entlehnbar
  • Sprachkurse und Bücher können kostenlos entliehen werden
  • alle digitalen Angebote können genutzt werden
  • keine Entlehnung von Beststellern, CDs, CD-ROMs, Blu-rays, DVDs, Noten und Bildern
  • zusätzliche Gebühren wie Verspätungsgebühr und Vorbestellgebühr fallen an

Verlängerung der Mitgliedschaft

Sie können die Gültigkeit der Büchereikarte online verlängern. Sie melden sich in Ihrem Bücherei-Konto an; wenn die Karte abgelaufen ist, gibt es dort den Button "Ausweis verlängern".

Verlust der Büchereikarte

Den Verlust oder Diebstahl Ihrer Büchereikarte bitte sofort telefonisch oder persönlich in Ihrer Bücherei melden. Mit der Vorlage eines Lichtbildausweises erhalten Sie gegen eine Gebühr von EUR 5,70 eine neue Büchereikarte.

Büchereikarte schenken

Sie erhalten in allen unseren Zweigstellen Geschenkgutscheine für eine Jahreskarte der Büchereien der Stadt Wien. Die Beschenkten müssen bei ihrem ersten Büchereibesuch einen Lichtbildausweis zur Überprüfung der Daten mitbringen. Die Jahreskarte gilt ab dem ersten Büchereibesuch für ein Jahr.